Hinweis: Dieses Tool dient der ersten orientierenden Einschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall ist die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt oder NLStBV) zu konsultieren. Rechtsgrundlage: Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG), insb. §§ 38 ff., in Verbindung mit dem NVwVfG und dem NUVPG.