Hinweis: Dieses Tool dient der ersten orientierenden Einschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall ist die zuständige Behörde (Landkreis, kreisfreie Stadt, NLStBV oder Fernstraßen-Bundesamt) zu konsultieren. Rechtsgrundlagen: NStrG, FStrG, NVwVfG, UVPG, NUVPG, AEG, NsEG, BImSchG (Störfallrecht), 12. BImSchV (Seveso-III).